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Verkehrsrecht

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Mit dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wird auch der Gebrauch eines Führerscheins aus dem Ausland untersagt.


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Wer zum Winterurlaub in die Berge mit Sommerreifen aufbricht, verliert seinen Versicherungsschutz.


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Verursacht ein Autofahrer durch eine selbst herbeigeführte Gefahr das Auffahren eines anderen Verkehrsteilnehmers, haftet er voll für die Unfallfolgen.


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Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.


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Ohne Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden - auch wenn es sich nicht um sein Fahrzeug handelt und er deswegen von einer ordnungsgemäßen Versicherung ausging.


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Wer seinen Zündschlüssel beim Aussteigen stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig und damit versicherungsschädlich.


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Beim Überholen eines Müllfahrzeugs am Straßenrand ist wie bei Bussen ein Abstand von zwei Metern oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.


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Das Handyverbot beim Fahren umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch sonstige Tätigkeiten.


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Zu schnelles Fahren kann sich bei einem fremdverschuldeten Unfall anspruchsmindernd auswirken.


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Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein grob fahrlässiges Fahrmanöver und verpflichtet im Zweifel zum Schadensersatz.


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